externer Verweis
Für diese fremden Inhalte ist der Doamininhaber nur
dann
verantwortlich, wenn der Domaininhaber von ihnen (d.h. auch
von einem
rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis
hat und es
technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu
verhindern (§5
Abs.2 Mediendienste-Staatsvetrag).
Bei "Links" handelt es sich allerdings stets
um "lebende" (dynamische)
Verweisungen.
Megahoeschen hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar
den fremden
Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine
mögliche zivilrechtliche
oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird.
Der
Domaininhaber ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte,
auf die
megahoeschen.de in seinem Angebot verweist, ständig
auf Veränderungen
zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu
begründen könnten.
Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht
dadurch
beeinflußt, daß auch nach Unterbindung des Zugriffs
von der Homepage
megahoeschen.de von anderen Servern aus auf das rechtswidrige
oder
strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
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